Konzept zur Feststellung und Förderung lese- und rechtschreibschwacher Schülerinnen und Schüler


Ab Klasse 5: Individuelle Förderung unsere Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben

(siehe VO über die Förderung von Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen, VOLRR vom 18. Mai 2006 , Abl. 06/2006 S. 425 sowie VO "Nachteilsausgleich" vom 18. Mai 2006, Abl. 06/2006, S. 429)

  1. Erste Informationen auf dem Elternabend für die künftigen 5. Klassen am Ende des jeweiligen Schuljahres im Mai in der Werner-von-Siemens-Schule.
  2. Der LRS-Status in der 4. Klasse geht aus dem Zeugnis hervor. Wir übernehmen diesen und orientieren uns daran zu Beginn des 5. Schuljahres.
  3. Im Rahmen der ersten Klassenelternabende informieren die Klassenlehrer bzw. die Fachlehrer in Deutsch die Eltern der neuen Schülerinnen und Schüler über das Förderkonzept an unserer Schule.
  4. Alle Kinder der 5. Klassen schreiben zu Beginn des Schuljahres ein einheitliches Diktat sowie einen Stolperwörter-Lesetest. Beides wird entsprechend ausgewertet. Dadurch erhalten wir einen Klassen- und Jahrgangsvergleich sowie eine wichtige Grundlage für die kommende Einstufung.
  5. Parallel hierzu führen die Deutsch-Lehrkräfte bei den Schülerinnen und Schülern, die für eine LRS-Förderung in Frage kommen, einen genormten Test durch (HSP4/5). Auf Grundlage dieses Tests entscheidet die Klassenkonferenz, ob ein LRS-Status, verbunden mit Notenschutz, gewährt wird. Auch die Frage des Nachteilsausgleiches wird diskutiert.
    Vorliegende außerschulische Gutachten können dabei eine Informationsquelle sein.
  6. Die Klassenkonferenzen der Klassen 5 tagen in der Regel in der Woche vor den Herbstferien und entscheiden über die weitere Vorgehensweise. Nach Ablauf der Konferenzen erhalten die Eltern der Schülerinnen und Schüler mit LRS-Status eine schriftliche Mitteilung.
  7. Die Förderkurse beginnen nach den Herbstferien. Die Teilnahme an einem Förderkurs ist verbindlich.
  8. Der Beschluss der Klassenkonferenz bzgl. des LRS-Status und die Einteilung in spezielle Förderkurse der Schule gelten für ein Schuljahr und müssen jeweils neu bestätigt oder geändert werden.
  9. Ab Klasse 7 wird in der Regel kein Förderkurs mehr stattfinden. Die Lehrkräfte des Faches Deutsch sowie die Eltern vereinbaren jeweils, wie eine häusliche Förderung zu gestalten ist. Für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs in allen Klassenstufen bzw. Jahrgängen ist die komplette Erarbeitung eines von der Deutschkonferenz vorgeschlagenen Fördermaterials für die jeweils entsprechende Jahrgangsstufe Bedingung.