Vertretungskonzept

Die Schulleitung der Werner - von - Siemens - Schule war schon immer bestrebt, den Unterrichtsausfall auf Grund vielfältiger schulischer Aktivitäten zu minimieren und den einzelnen Klassen eine optimale Unterrichtsversorgung zu gewährleisten.

Eine gesicherte Beaufsichtigung und Vertretung bei kurzfristigem Unterrichtsausfall sicherzustellen, war und ist gängige Praxis an unserer Schule und für das Lehrerkollegium eine pädagogische und kollegiale Aufgabenstellung, die notwendig ist, um auch eine zufrieden stellende Arbeitsatmosphäre zu erreichen. Es ist aber auch zu bedenken, dass sich die Erstellung eines Vertretungsplanes im Spannungsfeld zwischen pädagogisch sinnvoller und machbarer Vertretung sowie einer personalmäßig vertretbaren Belastung bewegt und deshalb von vielerlei Komponenten abhängt.

Erste Priorität ist, wenn der Stundenplan es zulässt, die Vertretung durch den Klassenlehrer oder einen in der Klasse unterrichtenden Fachlehrer. Die Alternative hierzu ist der Einsatz eines Kollegen für das ausgefallene Fach. Auch eine Mitbetreuung (eine Lehrkraft betreut zwei Klassen) bei entsprechendem Arbeitauftrag für die jeweilige Klasse ist möglich.

Gemeinsam mit dem Personalrat sowie mit der Gesamtkonferenz der Lehrer wurden weitere Vereinbarungen getroffen, damit die schulinternen Ressourcen noch besser ausgeschöpft werden können und sowohl curriculare und organisatorische Fragestellungen in die Erstellung eines verlässlichen Stundenplans mit einfließen.

Folgende grundlegende Maßnahmen finden Anwendung:
  1. Erstellung eines exakten Jahresterminplans
  2. Klassenfahrten, Wandertage, Betriebspraktika, Unterrichtsgänge verbunden mit der Verlagerung von Lernorten werden so geplant, dass möglichst wenig Unterricht ausfällt. Die Planungen und Terminierungen hierfür sind rechtzeitig vorzunehmen.
  3. Konferenzen finden grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit statt.
  4. Frei werdende Unterrichtsstunden durch Lehrkräfte, deren Klassen sich aus unterschiedlichsten Gründen außer Haus befinden, werden für Vertretungsunterricht eingesetzt.
  5. Arbeitsgemeinschaften fallen bei Bedarf vorübergehend aus, um Vertretungsunterricht organisieren zu können.
  6. Die Pflichtstundenverordnung bzgl. der Mehrarbeit wird ausgeschöpft.
  7. Die zu vertretenden Fachlehrer stellen Arbeitsmaterialien zur Verfügung, damit der Vertretungsunterricht effektiv und didaktisch sinnvoll gestaltet werden kann.
  8. Die einzelnen Fachkonferenzen erarbeiten sog. Materialpools, auf die Kolleginnen und Kollegen bei Vertretungsunterricht zurückgreifen können
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Hierzu ist es notwendig, bereits vorhandene Unterrichtsmaterialien zu sichten und zu modifizieren und für die jeweiligen Vertretungskräfte zugänglich zu machen. So kann auch in kurzfristig ausfallenden Stunden sinnvoll gearbeitet werden.

In der Gesamtkonferenz vom 10. Juli 2006 wurden weitere Eckpunkte festgelegt, um sich zusätzliche Möglichkeiten für die Organisation von Vertretungsplänen zu erarbeiten. Das Kollegium betonte allerdings, dass im Rahmen des Konzepts der Hessischen Landesregierung "Unterrichtsgarantie Plus - Verlässliche Schule" nur pädagogisch ausgebildetes Fachpersonal in den sog. Vertretungspool aufgenommen werden sollen. Dadurch sollen neben den Qualitätsmerkmalen auch Fragen der Akzeptanz und der Reputation in den Vordergrund gerückt werden. Personalrat, Schulelternbeirat und Schulkonferenz unterstützen durch entsprechende Beschlüsse diese Auffassung.

Ph.O.V. 09/2006